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VG Augsburg, 12.09.2014 - Au 7 S 14.1263 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Obdachloseneinweisung; Umsetzung in eine andere Unterkunft; Konflikte zwischen den Bewohnern der Obdachlosenunterkunft
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 12.09.2014 - Au 7 S 14.1263
- VGH Bayern, 10.11.2014 - 4 CS 14.2196
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 19.02.2010 - 4 C 09.3073
Obdachlosenrecht; Unterkunft; kein Anspruch auf Vermittlung einer Wohnung; …
Auszug aus VG Augsburg, 12.09.2014 - Au 7 S 14.1263
Nach der ständigen Rechtsprechung (z.B. BayVGH B.v. 19.10.2010 - 4 C 09.3073 - juris) dient die von der Sicherheitsbehörde zu leistende Obdachlosenfürsorge nicht der "wohnungsmäßigen Versorgung", sondern der Verschaffung einer vorübergehenden Unterkunft einfacher Art zur Abwendung der Gefahren für Leben und Gesundheit, die infolge der Obdachlosigkeit drohen. - VG München, 21.05.2014 - M 22 E 14.1370
Antrag auf Einzelzimmerunterbringung; Vorrang der Selbsthilfe bei Bezug von …
Auszug aus VG Augsburg, 12.09.2014 - Au 7 S 14.1263
Problemlagen, die über die bloße Unterkunftsbeschaffung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit hinausgehen und speziellen gesundheitlichen Bedürfnissen des Betroffenen geschuldet sind, sind nicht von der Obdachlosenbehörde, sondern von den Sozialleistungsträgern, der zuständigen Krankenversicherung oder Pflegeversicherung, ggf. auch unter Einsetzung eines Betreuers zu bewältigen (st. Rechtsprechung, z.B. VG München, B.v. 21.5.2014 - M 22 E 14.1370 - juris; B.v. 23.8.2006 - M 22 E 06.2988, bestätigt durch BayVGH, B.v. 30.10.2006 - 4 CE 06.2597 - juris;… siehe auch Schenk in Bengel/Berner/Emmerig, LStVG, Art. 7 Rn. 187 m.w.N.). - VGH Bayern, 30.10.2006 - 4 CE 06.2597
Auszug aus VG Augsburg, 12.09.2014 - Au 7 S 14.1263
Problemlagen, die über die bloße Unterkunftsbeschaffung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit hinausgehen und speziellen gesundheitlichen Bedürfnissen des Betroffenen geschuldet sind, sind nicht von der Obdachlosenbehörde, sondern von den Sozialleistungsträgern, der zuständigen Krankenversicherung oder Pflegeversicherung, ggf. auch unter Einsetzung eines Betreuers zu bewältigen (st. Rechtsprechung, z.B. VG München, B.v. 21.5.2014 - M 22 E 14.1370 - juris; B.v. 23.8.2006 - M 22 E 06.2988, bestätigt durch BayVGH, B.v. 30.10.2006 - 4 CE 06.2597 - juris;… siehe auch Schenk in Bengel/Berner/Emmerig, LStVG, Art. 7 Rn. 187 m.w.N.).
- VG Freiburg, 16.02.2017 - 6 K 58/17
Anordnung der Räumung einer Obdachlosenunterkunft - eigenes Einkommen des …
Unfreiwillig obdachlos ist nämlich nur jemand, der keine Wohnung hat und nicht in der Lage ist, die Wohnungslosigkeit aus eigener finanzieller Kraft oder zumindest mit Hilfe von Sozialleistungen in zumutbarer Weise und Zeit zu beseitigen (vgl. VG Augsburg, B. v. 12.9.2014 - Au 7 S 14.1263 -, juris, Rn. 24). - VG Würzburg, 19.01.2022 - W 5 E 22.54
Einstweilige Anordnung, Anordnungsanspruch, Obdachlosigkeit, Annahme fehlender …
Unfreiwillig obdachlos ist nämlich nur jemand, der keine Wohnung hat und nicht in der Lage ist, die Wohnungslosigkeit aus eigener finanzieller Kraft oder zumindest mit Hilfe von Sozialleistungen in zumutbarer Weise und Zeit zu beseitigen (vgl. VG Augsburg, B.v. 12.9.2014 - Au 7 S 14.1263 - juris Rn. 24). - VG Saarlouis, 22.10.2020 - 6 L 1252/20
Umsetzung in eine andere Obdachlosenunterkunft
VG Augsburg, Beschluss vom 12.09.2014, AU 7 S 14.1263, unter Hinweis auf BayVGH, Beschluss vom 30.10.2006, 4 CE 06.2597, jeweils zitiert nach juris.